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Umwelt
Neue Ermittlungserfolge der Düsseldorfer Mülldetektive
Bußgelder bis 3.000 Euro verhängt für an Straßen und in der Natur entsorgte Abfälle/Beispielhafte Fälle in Bilk, Reisholz, Knittkuhl und Rath
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Die Mülldetektive ermitteln seit 2020 für eine saubere Landeshauptstadt. Das Ermittlungsteam ist als Teil der Düsseldorfer Stadtsauberkeitsoffensive für die Aufklärung und Ahndung von Fällen illegaler Abfallentsorgung zuständig. Vier Beispielfälle aus jüngster Zeit zeigen, wie die Ermittlungstätigkeit zu Erfolgen führt und dass sie spürbare Bußgelder nach sich zieht.
Umweltdezernent Jochen Kral lobt den engagierten Einsatz des Teams: "Die 'Mülldetektive' kontrollieren viele tausend Male im Jahr. Sie gehen Meldungen aus der App 'Düsseldorf bleibt sauber' und Hinweisen aufmerksamer Bürgerinnen und Bürger nach. Detektivische Kleinarbeit, das Nutzen verschiedener Informationsquellen und auch genaues eigenes Hinschauen, zeichnet unser Ermittlungsteam aus und führt zu wirklich guten Ergebnissen."
Fall 1: Bußgeld für Müllablagerung in Bilk
Auf der Volmerswerther Straße in Bilk entdeckten die Mülldetektive nach einem Hinweis über die App "Düsseldorf bleibt sauber" eine Ablagerung aus Restmüll, Plastik und Kartonagen auf dem Gehweg. Vor Ort sicherten sie mehrere Schriftstücke, die Hinweise auf die Verursacherin lieferten.
Die weiteren Ermittlungen führten schließlich zu einer Frau, die die Ablagerung zugab. Sie erhielt ein Bußgeld in Höhe von 1.200 Euro. Hinzu kamen die Kosten für die Entsorgung des Mülls.
Fall 2: Gehweg in Reisholz durch Sperrmüll blockiert
Ebenfalls über die App "Düsseldorf bleibt sauber" wurde eine größere Ablagerung von Sperr- und Restmüll auf der Stephanstraße in Reisholz gemeldet. Die Abfälle blockierten den Gehweg nahezu vollständig.
Die Mülldetektive sicherten vor Ort Hinweise auf den Verursacher und veranlassten die zeitnahe Entsorgung. Im Anschluss wurde ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro festgesetzt. Zusätzlich wurden der verantwortlichen Person die Entsorgungskosten auferlegt.
Fall 3: Entrümpler entsorgt Abfälle unerlaubt in Knittkuhl
Ein aufmerksamer Bürger meldete dem Ermittlungsteam mehrere Säcke mit Glaswolle und Restmüll am Rand eines Waldstücks am Grütersaaper Weg.
Intensive Ermittlungen führten zu einem Entrümpler aus Duisburg. Dieser hatte zuvor Arbeiten in einem Haus in Wuppertal ausgeführt und die dabei angefallenen Abfälle unerlaubt in Knittkuhl abgelagert. Es wurde ein Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro verhängt.
Fall 4: Bauabfälle hinter Altkleidercontainern in Rath
Bei einer Kontrollfahrt entdeckten die Mülldetektive am Mühlenbroicher Weg in Rath hinter Altkleidercontainern mehrere Säcke mit Bauabfällen.
Die Ermittlungen führten zunächst zu einem Düsseldorfer Heizungs- und Sanitärbetrieb, dessen Inhaber als Zeuge vernommen wurde. Dabei stellte sich heraus, dass die Abfälle einem Schrotthändler aus Gelsenkirchen überlassen worden waren. Dieser hatte sie schließlich unerlaubt hinter den Containern abgeladen. Der Schrotthändler erhielt einen Bußgeldbescheid über 1.500 Euro und einen Gebührenbescheid für die Entsorgung der Abfälle.
Hintergrund
Im Jahr 2025 wurden 5.602 Kontrollen durchgeführt und 1.881 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dabei wurden Verwarn- und Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 200.000 Euro erhoben.
Die Zahl der Verfahren ging gegenüber dem Vorjahr um rund zehn Prozent zurück. Gleichzeitig stieg die Summe der Verwarn- und Bußgelder um etwa 19 Prozent. Im Jahr 2024 hatte sie noch bei rund 165.000 Euro gelegen.
Das Ermittlungsteam verfolgt nicht nur illegale Müllablagerungen. Stammen aufgefundene Abfälle beispielsweise aus der Gastronomie, von Kiosken oder aus anderen Gewerbebetrieben, kontrollieren die Ermittlerinnen und Ermittler bei Bedarf auch die betreffenden Geschäfte. Dabei prüfen sie unter anderem, ob ausreichend Mülltonnenkapazitäten vorhanden sind, und lassen sich Nachweise sowie die Entsorgungswege erläutern.
Ein weiterer Schwerpunkt sind Kontrollen am Vorabend von Sperrmüllterminen. Dabei nehmen die Mülldetektive auch Sammlerinnen und Sammler in den Blick, die mit Transportern unerlaubt Elektroschrott einsammeln. Die Mitnahme von Elektroaltgeräten aus bereitgestelltem Sperrmüll – vom Kleingerät bis hin zu Waschmaschinen und Kühlschränken – stellt einen Verstoß gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz dar und wird in der Regel mit einer Geldbuße von mindestens 1.000 Euro geahndet.
Der Hintergrund: Elektroaltgeräte werden häufig unsachgemäß zerlegt, um verwertbare Bestandteile zu gewinnen. Dabei können gefährliche Stoffe freigesetzt werden. Nicht verwertbare Reste, etwa Kunststoffgehäuse, tauchen anschließend nicht selten als illegale Müllablagerungen an anderer Stelle wieder auf.
Abfallablagerungen melden per App
Hinweise aus der Bevölkerung zu Abfallablagerungen und vielleicht in Frage kommenden Verursacherinnen und Verursachern sind häufig sehr hilfreich und tragen zur Aufklärung bei. Besonders bewährt hat sich als Meldeweg die Smartphone-App "Düsseldorf bleibt sauber" für Android und Apple (iOS)-Geräte. Diese ist benutzerfreundlich gestaltet und bietet Meldekategorien zur Vorauswahl an. Außerdem ermöglicht sie das Hochladen von Fotos und bei Bedarf die Nutzung von GPS-Positionsangaben.
Für die redaktionelle Berichterstattung stehen Fotos der wilden Müllkippen zur Verfügung unter https://duesseldorf.canto.de/b/VMD0H.